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Erste Erfolge im ideologischen Krieg

Verfassungsgericht stärkt Homo-Recht – Erste Erfolge im ideologischen Krieg

Eine richtige Homo-Ehe gibt es in Deutschland nicht. Wie etwa in Tschechien gibt es bei uns nur die Möglichkeit eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ einzugehen. Auch bei der Adoption sind homosexuellen Paaren in Deutschland einige Hürden gestellt. Tatsachen, die nicht zum modernen Image unseres Landes passen.

Am vergangenen Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht im Sinne der lesbisch-schwulen Kläger/innen und brachte eine möglicherweise historische Wende ins Rollen.

Beim Thema Homo-Ehe und der Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare künftig das Recht haben sollen, Kinder zu adoptieren, scheiden sich die Geister sogar parteiintern.

Aktuelle Lage: Bringt ein Partner ein Adoptivkind mit in die Ehe, darf der andere es rechtlich als Kind annehmen. So ist es bei Eheleuten, homosexuelle Lebenspartner dürfen das bisher nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung nun für verfassungswidrig erklärt.
Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen nach der Entscheidung des Gerichts künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren.

Die Klage
In den aktuellen Fällen wollten die Kläger erreichen, dass sie die Kinder, die ihre Partner bereits adoptiert haben, künftig ebenfalls adoptieren dürfen.

Elisabeth und Cornelia Weise sind lesbisch, seit über 20 Jahren ein Paar und seit 2004 Eltern. Cornelia ist 58, ihre Frau 53. Ihre Tochter Tanja wurde in Bulgarien geboren, kam als Adoptivkind zu ihnen, als sie vier Jahre alt war. Seitdem hat die heute 13-Jährige zwei Mamas. Für sie ganz normal. Rechtlich hat sie aber nur eine Mutter: Cornelia. Denn trotz eingetragener Lebenspartnerschaft dürfen sie ihre Tochter nicht gemeinsam adoptieren.

Die Klage war nun ein voller Erfolg. In Deutschland war eine solche “Sukzessivadoption” bislang nur heterosexuellen Ehepartnern vorbehalten. Dies verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Karlsruher Richter. Da können wir nur sagen: Danke Elisabeth und Cornelia, dass ihr diesen Weg für uns gegangen seid und 7 Jahre voller Strapazen ausgehalten habt.

Die Bedenken des Deutschen Familienverbands (DFV) , dass einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schaden könne, wies das Gericht vehement zurück. Nach Auffassung der Richter ist vielmehr “davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe”.

Zusammengefasst:
-Karlsruhe erklärt Verbot der Sukzessiv-Adoption für verfassungswidrig.
Sowohl Kinder als die Eltern seien durch das Verbot gegenüber Eheleuten und deren Kinder grundgesetzwidrig benachteiligt.
-Auch Lebenspartnerschaften mit Kindern sind Familien, die unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen.
-Regierung muss bis Juni 2014 Gesetz ändern, das Verbot ist aber ab sofort aufgehoben.
-Das Urteil erging einstimmig.
Straßburg rügt das Verbot der Stiefkindadoption in Österreich wegen der Benachteiligung von Homo-Paaren im Vergleich zu unverheirateten Hetero-Paaren, die dort adoptieren dürfen.
Das Urteil (Details Eintrag 12:19h) hat daher fast keine Auswirkungen auf andere Staaten.

Der Sturm nach dem Sturm
Die Reaktionen auf dieses Urteil gehen wie erwartet weit auseinander. CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis meint: Karlsruhe sei mit seinem Urteil auf dem “Holzweg” und schere sich nicht um die “Natur”.

„Wir haben nun mal die Ehe und man kann sie nicht einfach wegrichtern durch das Verfassungsgericht, man kann sie nicht einfach egalisieren durch das Parlament, sondern hier ist die Natur zu beachten und das geschieht nicht, und deswegen, sage ich, ist das Verfassungsgericht nach meinem Dafürhalten auf dem falschen Weg.“ (Norbert Geis)

Kinder in Regenbogenfamilien sieht Geis als nicht “naturgemäß” an. Der 74-jährige Bundestagsabgeordnete kritisierte auch den Grünen-Politiker Volker Beck für seine Aussage, dass die Union mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Schwulen und Lesben homophobe Wähler an sich binden wolle: “Ach, das ist doch Unsinn. Ich meine, das bringt der Herr Beck, der erfindet da irgendwelche Parolen”, so Geis. Wenig fundierte Aussagen eines Politikers, der seine Einstellung etwas entstauben sollte.

(Die Diskussion in der Phoenix Runde u.a. mit Norbert Geis und Volker Beck)

Schweigezeit für Kirche und Konservative
CDU/CSU und die katholische Kirche sind anscheinend noch immer nicht in der Neuzeit des gesellschaftlichen Lebens angekommen sind. Heterosexualität halten sie noch immer für die einzig richtige Norm; Ideologischen Scheuklappen die im modernen Europa nichts mehr zu suchen haben. Die katholische Kirche darf keine (moralische) Autorität mehr haben; insbesondere wenn es um Gesetze geht. Staat und Kirche – dass das nicht zusammengehört, wissen wir doch eigentlich schon so lange. Spätestens die Debatte um sexuellen Missbrauch von Ministranten und Internatszöglingen hat gezeigt, dass den katholischen Oberhäupter das Wohl der Kinder im Zweifelsfall sehr egal sein kann.

“Angela Merkel muss nun sagen, ob ihr das Kindeswohl oder die Diskriminierung von Homosexuellen wichtiger ist. Wir werden darüber nun im Bundestag abstimmen. Adoptivkinder brauchen eine besonders stabile familiäre Grundlage, die durch den Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Paaren vom Adoptionsrecht gefährdet war.” (Schwulenveteran, B90/ die Grünen, Volker Beck)

Wann endlich geben sie auf, die Kanzlerin, die Regierung und die Union? Wann endlich wird die Politik das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz respektieren, das immerhin schon über sechs Jahr in Kraft ist?

Ich glaube wir können den Countdown langsam einzählen…
Wollen wir schon mal Wetten abschließen?

Passend dazu:

Wie hart der Weg zum Nachwuchs und wie grausam der unerfüllte Kinderwunsch sein kann, zeigt ein aktueller Fall.

Sind Kinder und Ehe für euch eigentlich ein Thema?

 

 

 



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1 Comment

  1. Lilitu
    23. Februar 2013 at 15:43

    Es ist so schön zu sehen, wie die Diskriminierungen, die die ÖVP (österreichische Volkspartei, das Pendant zur CVP in der Schweiz) ins Gesetz über Eingetragene Partnerschaften gepackt hat, der Reihe nach von irgendwelchen Gerichten aufgehoben werden.

    Das EPG in Österreich ist und bleibt das wahrscheinlich absurdeste Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft, das je beschlossen wurde (ich lasse mich gern eines besseren belehren). Ein gutes Illustrationsbeispiel aus dem Bereich Namensrecht: Eingetragene Partner haben laut Gesetz keinen “Familiennamen” (wie alle anderen Menschen), sondern einen “Nachnamen”, eine eigene Kategorie, eigens für sie geschaffen. Wenn sie einen Doppelnamen tragen wollten, war ihnen ursprünglich verboten, dazwischen einen Bindestrich zu setzen. Das “Bindestrichverbot” wurde später vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Die Ungeheuerlichkeit “Nachname” besteht weiter.

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