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Splitting für alle! Verfassungsgericht stärkt Homorechte

Die LGBT-Szene in Deutschland hat das Verfassungsgericht auf ihrer Seite. Das heutige Urteil zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften ist ein neuer Höhepunkt: Karlsruhe wird aktiv. Ehe und Homo-Ehe unterschieden sich jetzt ein klein bisschen weniger voneinander.

Während es in Frankreich Gewaltexzesse gegen Homosexuelle hagelt, hagelt es in Deutschland Urteile. Das Bundesverfassungsgericht arbeitet auf Hochtouren um die Homo-Ehe gleichwertiger zu gestalten. Das Gericht macht ganz klar: Eine Ungleichbehandlung von Homo-Ehe und Ehe aufgrund der sexuellen Orientierung darf es nicht geben. Unsere Richter sind der Politik voraus.

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Die Argumentation des Verfassungsgerichts ist bei der Gleichstellung von Homo-Ehen stets dieselbe: Es gebe – nun auch beim Steuerrecht – keine gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern mit Eheleuten, bei beiden handele es sich steuerlich um eine „Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs.“ Der besondere grundgesetzliche Schutz der Ehe sei kein ausreichender Grund für eine steuerliche Bevorzugung, urteilte das Gericht gestern. Auch familienpolitisch gebe es keine Rechtfertigung, da das Splitting auch kinderlosen Ehepaaren gewährt werde.

Ohne die Karlsruher Richter ginge es den Strafgefangenen, den Pazifisten, den nichtehelichen Kindern, den Armen dieser Gesellschaft, den Transsexuellen und den Homosexuellen viel schlechter. Das Bundesverfassungsgericht war und ist in Deutschland unsere Schild und unsere Lanze.

Zwar wird es auch in Deutschland sicher Demonstrationen von Gegner geben, aber anders als in Frankreich ist die Homo-Ehe nicht auf einmal aus dem Himmel des Gesetzgebers gefallen. Der damals rot-grün dominierte Gesetzgeber hat sie im Jahr 2001, der wütenden Proteste der CDU/CSU und deren Mehrheit im Bundesrat wegen, zwar konstituiert, aber noch nicht mit gleichen Rechten wie die Ehe ausgestattet. Gestärkt hat die Homo-Ehe dann das Bundesverfassungsgericht – Wir sagen Danke.

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Rückwirkender Erfolg

Laut Gericht müssen daher ab sofort die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf die Lebenspartnerschaften angewandt werden – und sie gelten sogar rückwirkend zum 1. August 2001. Von diesem Tag an sind eingetragene Lebenspartnerschaften von schwulen und lesbischen Paaren erlaubt, so hatte es die rot-grüne Koalition damals durchgesetzt. Profitieren werden aktuell rund 34.000 eingetragene Lebenspartnerschaften, möglicherweise wird ihre Zahl jetzt steigen, weil der steuerliche Vorteil lockt: Bei Eheleuten geht es im Durchschnitt um eine Ersparnis von etwa 1000 Euro im Jahr, maximal von rund 15000 Euro.

Meist lohnt sich der Aufwand: Schritt für Schritt zur Steuererklärung

Für den Staat summiert sich das auf 20 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen. Beim Splitting werden die Einkommen der Partner zusammengerechnet, der Gesamtbetrag halbiert und erst dann versteuert. Aber: Das Ehegattensplitting lohnt sich vor allem dann, wenn ein Partner viel, der andere gar nichts oder relativ wenig verdient – weshalb gern das Klischee der Zahnarzt-Gattin bemüht wird, die zuhause bleibt, während ihr Ehemann in der eigenen Praxis das Familien- Einkommen erwirtschaftet. Dieses Partnerschaftsmodell allerdings ist in Homo-Ehen wohl die große Ausnahme.

Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit, dass auch das Adoptionsrecht durchgeboxt wird. Dann ist die Homo-Ehe komplett – mit allen Rechten, mit allen Pflichten einer Ehe.Ich hoffe, dass die Justiz schneller läuft als meine innere Uhr.

 



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