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Kann ich als Lesbe ein Kind adoptieren?

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Kann ich als Lesbe ein Kind adoptieren?

Das Adoptionsrecht für Homosexuelle wird zurzeit heiss diskutiert: der Erlass des Gesetzes zur Homo-Ehe inklusive Adoptionsrecht in Frankreich wurde von heftigen Protesten begleitet, die diesjährige Pride in Zürich stand unter dem Motto „All Families Matter“, Homosexuelle dürfen neu keine russische Kinder mehr adoptieren und auch die Schweizer Bundesversammlung musste sich mit dem Thema befassen.

What’s the big deal?
Sich den Kinderwunsch zu erfüllen ist als homosexuelles Paar aus biologischen Gründen einiges komplizierter als bei Heteros. Eine mögliche Lösung ist die Adoption, aber auch hier gibt es Probleme, vor allem rechtliche. Das Bild der traditionellen Familie mit Mutter, Vater und Kind ist die Grundlage des Adoptionsrechts und die Ausweitung auf homosexuelle Paare ist ein umstrittenes und hart umkämpftes Thema.

Frau kann sich fragen, wieso das Adoptionsrecht überhaupt ausgeweitet werden soll. In vielen Ländern ist es möglich, als Einzelperson ein Kind zu adoptieren. Aber erstens ist dies nicht in allen Ländern möglich und zweitens ist dies eine klare Diskriminatierung von Homosexuellen. Aus Sicht des Kindes scheint es besonders absurd: eine alleinstehende Lesbe kann ein Kind adoptieren, wenn sie jedoch in einer rechtlich geregelten Beziehung (= eingetragene Partnerschaft) Beziehung) lebt, ist dies nicht mehr möglich; für das Kind wäre aber eine stabile Beziehung der Mutter aus emotionalen, finanziellen und erzieherischen Gründen etc. von Vorteil.

Die Tatsache ist: Es gibt uns schon
Zudem ist das Leben für Regenbogenfamilien ohne Adoptionsmöglichkeit sehr kompliziert. Auch ohne Ausweitung des Adoptionsrechts gibt es Kinder, die bei homosexuellen Paaren aufwachsen – rund 5’000 Familien innerhalb der Schweiz – und diese Familienform wird rechtlich nicht anerkannt! Dies führt zu banalen Problemen wie als Beispiel, dass der nicht anerkannte Elternteil eine Vollmacht braucht, um das Kind von der Kita abzuholen. Schwerwiegender werden die Probleme, wenn sich das Paar trennt oder der rechtlich anerkannte Elternteil stirbt, denn dann hat der Partner oder die Partnerin keinen Anspruch die Kinder zu sehen. Im Klartext bedeutet dies, dass wenn die rechtliche Mutter stirbt, kann es sein, dass die Kinder ins Heim kommen anstatt bei ihrer anderen Mutter bleiben zu dürfen. Ebenfalls hat eine Partnerin, welche die Kinder erzieht, nach der Trennung keinen Anspruch auf Unterhalt.

 

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Stiefkindadoption

Stiefkindadoption bedeutet, dass die Partnerin der leiblichen Mutter das Kind adoptieren darf. Wenn die eine Partnerin ein Kind in die Beziehung hineinbringt, kann die andere das Kind adoptieren und rechtlich entsteht somit eine Eltern-Kind Beziehung. Die Stiefkindadoption ist weniger umstritten, weil dadurch „nur“ bereits bestehende Familien rechtlich anerkannt werden. Die Möglichkeit der Sitefkindadoption für homosexuelle Paare würde das Leben von Regenbogenfamilien vereinfachen und ist ein wichtiger, wenn auch kleiner Schritt Richtung Gleichberechtigung.
In Europa ist die Stiefkindadoption in Deutschland (seit 2005), Finnland (seit 2009), Slowenien (seit 2011), Portugal (seit 2013) und Österreich (seit 2013) für Homosexuelle erlaubt.

Gemeinschaftliche Adoption
Die gemeinschaftliche Adoption ist in Belgien (seit 2006), Dänemark (seit 2009), Frankreich (seit 2013), Island (seit 2006), den Niederlanden (seit 2009), Norwegen (seit 2009), Schweden (seit 2003), Spanien (seit 2005) und dem Vereinigten Königreich (seit 2002) erlaubt. Dies bedeutet, dass es in diesen Ländern möglich ist als lesbisches Paar zusammen ein Kind zu adoptieren.

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Und die Schweiz?
Im letzten Jahr wurde in der Schweiz in der Bundesversammlung die Motion “Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien“ diskutiert. Die Motion fordert: Alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind, insbesondere das Kind des Partners oder der Partnerin, adoptieren können, wenn eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung darstellt.

 

Politik

Sie konzentriert sich also auf die Stiefkindadoption, ist aber so formuliert, dass auch die gemeinschaftliche Adoption diskutiert wurde. Der Bundesrat forderte die Bundesversammlung auf, die Motion abzulehnen, obwohl er die Stiefkindadoption unterstützte. Die gemeinschaftliche Adoption sei aber nicht wünschenswert, weil das neue Partnerschaftsgesetz dies ausdrücklich ausschliesse und dieses Thema nun vom Tisch sei. Entgegen diesem Antrag hat der Ständerat die Motion im März 2012 angenommen. Der Nationalrat hat dann jedoch die Motion auf die Stiefkindadoption eingeschränkt und in dieser eingeschränkten Fassung wurde die Motion im März 2013 angenommen. Somit wird in der Schweiz die Stiefkindadoption legal sobald die Motion umgesetzt wird, die gemeinschaftliche Adoption jedoch nicht.


Ausblick
Die oben genannten Jahreszahlen zeigen, dass das Thema aktuell ist und das Adoptionsrecht für Homosexuelle eine junge Errungenschaft ist. Und viele europäische Länder wurden gar nicht erwähnt und zwar deswegen, weil dort weder die Stief- noch die gemeinschaftliche Adoption erlaubt ist und wenn man die Welt anschaut, sieht es noch trauriger aus. Natürlich ist die Diskussion wenn es um Kinder geht emotional geladen und als Lesbe ist die Frage essentiell, es geht ja um die eigenen Kinder. Wichtig ist, dass diese Diskussionen geführt und Vorurteile abgebaut werden.
Wie steht Ihr zum Thema? Welche abstrusen Argumente musstet Ihr euch schon anhören? Braucht es das Adoptionsrecht wirklich? Teilt Eure Meinung mit uns – wir freuen uns sehr!!



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