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Ja, ich will… eine Hochzeit wie sie mir gefällt!

Das Partnerschaftsgesetz schafft bewusst Unterschiede zwischen der Lebensgemeinschaft homosexueller und heterosexueller Paare. Dass uns das nicht gefällt, ist wohl klar. Aber hindert es uns das daran, unsere Lebenspartnerin „meine Frau“ zu nennen? Nein. Hindert es uns daran, unsere Verpartnerung „Hochzeit“ zu nennen? Überhaupt nicht. Und hindert es uns daran, unsere Hochzeit so zu zelebrieren, wie es uns gefällt? Das erst recht nicht! Deshalb: Ja ich will; eine Hochzeit, wie sie MIR gefällt.

In 19 Ländern weltweit können homosexuelle Paare nach den gleichen Bestimmungen heiraten, wie heterosexuelle Eheleute. In den deutschsprachigen Ländern Europas ermöglichen die Partnerschaftsgesetze die rechtliche Eintragung der Lebensgemeinschaft homosexueller Paare. Obwohl die Partnerschaftsgesetze der Schweiz, Deutschland und Österreich eng an dem Eherecht des jeweiligen Landes angelehnt sind, stellen die Partnerschaftsgesetze die Lebensgemeinschaft von Homos denen der Heteros nicht hundertprozentig gleich. Dass sich das ändert, fordern sowohl die Regenbogencommunity als auch zahlreiche liberale Parteien und Personen laut und deutlich. Und es wird sich ändern. Davon bin ich überzeugt. Bis es soweit ist, können wir aber auch innerhalb der Rahmenbedingungen des Partnerschaftsgesetzes eine wundervolle Hochzeit feiern und unsere Partnerschaft so leben, dass sie den Namen „Ehe“ verdient.

Die rechtliche Eintragung und der Rahmen drum herum

In der Schweiz und in Deutschland erfolgt die Eintragung der Partnerschaft auf dem Standesamt. In Österreich wird die Partnerschaft nicht auf dem Standesamt, sondern vor Bezirksverwaltungsbehörden eingetragen. Rein rechtlich betrachtet, ist die Eintragung ein nüchterner Akt. Das Gesetz besagt, dass es von beiden Partnern eine persönliche Willenserklärung braucht, die protokolliert wird. Dieses Protokoll wird von beiden Partnern unterzeichnet. Damit ist die Verpartnerung erfolgt. Ein Verlöbnis, Trauzeugen und eine vorgeschriebene Trauungszeremonie, wie es bei der Hochzeit erforderlich ist, sind für die Verpartnerung nicht vorgesehen. Allerdings ist es in allen drei Ländern möglich, die rechtliche Eintragung mit einer Zeremonie zu umrahmen. Entweder führen die Standes- resp. Bezirksverwaltungsbeamten oder eine durch das Paar gewählte Person durch die Zeremonie. Eine kirchliche Trauung ist leider in keiner der Landeskirchen möglich. In der evangelisch reformierten Kirche können homosexuelle Paare sich und ihre Partnerschaft jedoch während eines Gottesdienstes segnen lassen.

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Alle Paare, ob Homo oder Hetero, können eine freie Trauung abhalten. Dabei sind der Kreativität und Fantasien keine Grenzen gesetzt. Sei es bei der Location, bei der Person, die die Trauung abhält oder das Motto, unter dem die Trauungszeremonie stattfindet: Mit einer freien Trauung kann sich Jede und Jeder seine Traumhochzeit verwirklichen. Damit bei der Planung nichts schief geht und das Paar die Traumhochzeit so relaxed wie möglich angehen kann, stehen professionelle Weddingplaner / -innen mit Leidenschaft, Rat und Tat zur Seite.

Liliane von Art of Planer ist genau solch eine Weddingplanerin. Seit Januar 2014 erfüllt die selbst glücklich verpartnerte Powerfrau, zusammen mit ihrem Geschäftspartner Patrick, Hochzeitsträume vorwiegend für Homos, sind aber hundertprozentig Hetero friendly. Sie stand Lesbian Chic exklusiv für ein Interview rund um das Heiraten zur Verfügung.

(LC) Hallo Liliane, vielen Dank dass wir dich für unseren Hochzeitsblog interviewen dürfen! Wenn ich ehrlich bin, ich würde meine Hochzeit selbst organisieren wollen. Was sind das für Paare, die dich und Patrick für die Organisation ihrer Hochzeit engagieren?

(Liliane) Das sind ganz unterschiedliche Paare. Es ist auch nicht so, dass wir für alle Paare die Hochzeit von A bis Z organisieren. Manche Paare nehmen fast alles selbst in die Hand. Wir sind dabei das „Backup“ und nur dafür verantwortlich, dass nichts vergessen geht. Andere Paare haben beispielsweise ein begrenztes Budget und wollen damit so nah an ihre Traumhochzeit rankommen, wie nur möglich. Wir helfen ihnen dann dabei, Kostenfallen zu umgehen oder eine etwas günstigere Alternative zu ihrem Traum zu finden, die aber genauso stimmungsvoll ist.

Und wie sieht die homosexuelle Traumhochheit aus?

Das ist so unterschiedlich, wie die Paare selbst. Die meisten Paare wünschen sich eine ähnliche Hochzeitsfeier, wie sie auch Hetis (wie sie so schön sagt) feiern. Die Eintragung im Beisein der Familie und engsten Freunden, anschliessend Apéro oder ein Fest. Die Dekoration ist den meisten Paaren sehr wichtig, allgemein der Stil der Feier. Als Location wünschen sich viele Paare etwas Romantisches, am liebsten ein Traumschloss oder eine Feier unter freiem Himmel. Und sie alle wünschen sich schönes Wetter! Findet die Verpartnerung nicht im Winter statt, so rechnen alle fest damit, dass an diesem Tag die Sonne scheint. Aber das ist bei den Hetis genau gleich (lacht).

Das heisst, die Hochzeitsfeiern von Homos und Heteros unterscheiden sich gar nicht gross?

Nein, nicht wirklich. Aber das ist auch verständlich, bedenkt man, dass es homosexuellen Paaren erst seit wenigen Jahren gestattet ist, ihre Partnerschaft rechtlich registrieren zu lassen. In dieser kurzen Zeit konnten sich noch keine schwullesbischen Hochzeitstraditionen etablieren. Ich träume davon, dass die Homos eines Tages eine eigene Hochzeitstradition haben. Irgendetwas Cooles, das nur die Homos machen. Das wäre toll!

Zu den Unterschieden kann ich vielleicht noch anfügen, dass homosexuelle Paare mutiger sind, was den Stil der Hochzeit angeht. Sie stellen ihre Hochzeit öfters unter ein Motto, das nicht hochzeitstypisch ist. Und sie haben den Mut, das Motto dann auch von A bis Z durchzusetzen und farbenfroher zu gestalten. Heteros haben da mehr Hemmungen und glauben, sich an die Konventionen und Vorstellungen der Familien halten zu müssen. Homos sind sich gewohnt, dass ihre Partnerschaft anders ist und so trauen sie sich eher eine aussergewöhnliche Hochzeitsfeier zu. Eine Feier wie sie IHNEN gefällt. So sollte es auch sein.

Heiraten gleichgeschlechtliche Paare oft in weiss?

Jein. Dass beide Partnerinnen in weiss heiraten, gibt es auch. Dass die eine Braut ein weisses Kleid trägt und die andere Braut einen dazu passenden Brautanzug oder ein anderes Kleid, ist häufig der Fall. Viele Paare lassen ihre Hochzeitsoutfits extra anfertigen, teilweise auch im Urlaub im Ausland. Somit sind die Hochzeitskleider oft auch bunt und aussergewöhnlich. Männer heiraten meistens im Anzug. Teilweise trägt ein Partner weiss, teilweise beide oder keiner. Da gibt es nicht so grosse Auffälligkeiten.

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Wie können sich unsere Leserinnen eine freie Trauung vorstellen?

Die freie Trauung kann wirklich ganz nach den eigenen Wünschen gestaltet werden.

Vor kurzen haben wir eine Hochzeit für ein Frauenpaar organisiert, die grossen Wert auf den religiösen Teil legte. Nach der Eintragung auf dem Standesamt begab sich das Paar in eine Location, die dekoriert wurde wie eine Kirche. Ein Theologe hat für sie eine freie Trauung abgehalten, die einer Heti-Hochzeit sehr nahe kam. Es gab eine Segnung der Ringe, das Vater Unser wurde gebetet und es wurden kirchliche Lieder gesungen.

Ein Männerpaar, welches im Herbst heiraten wird, hat eine enge Freundin gebeten, die Zeremonie abzuhalten. Da weiss ich noch nicht genau, wie die Feier ablaufen wird. Das Paar wird vor den Gästen stehen und die Freundin wird die Zeremonie vornehmen. Es wird sicher eine sehr persönliche und individuelle Zeremonie werden.

Es kann aber auch ein/e Zeremonienmeister/in engagiert werden. Ähnlich wie der Weddingplaner die Feier organisiert, wird der Zeremonienmeister oder die -meisterin die Zeremonie nach den Wünschen des Hochzeitspaares gestalten.

Welches war die schönste Hochzeit, die du organisieren durftest oder an der du zu Gast warst?

Die einprägendste Hochzeit war die Hochzeit meines Patenonkels in meiner Kindheit. Seit diesem Tag hat mich das Thema Hochzeit nicht mehr losgelassen und deshalb wurde ich wohl auch Weddingplanerin.

Eine der tollsten Hochzeiten, an die ich mich erinnere, war die eines schwulen Paares. Sie hatten keine eigentliche Hochzeitszeremonie, sondern eine riesen Party (lacht): Am Vortag fand die Eintragung auf dem Standesamt im Kreise der Familie mit anschliessendem Abendessen statt. Am Samstagnachmittag wurden dann die engsten Freunde und Familie zum Apéro und Essen eingeladen. Am Abend ab 22.00 Uhr waren dann alle Freunde, Arbeitskollegen usw. eingeladen. Mit diesen Leuten feierten die beiden dann bis tief in die Nacht. Sie hatten Räumlichkeiten im Restaurant gemietet und einen DJ engagiert. Es war grossartig und sehr bunt.

Hast du einen Tipp für unsere Leserinnen, was ihre Hochzeit anbelangt?

Zieht euer Ding durch! Es ist eure Hochzeit! Was andere davon erwarten ist bedeutungslos. Es ist die Feier eurer Lebenspartnerschaft und eurer Liebe. Fürchtet euch nicht vor den Kosten. Es gibt immer Möglichkeiten, auch mit einem beschränkten Budget eine Traumhochzeit zu feiern! Geht euren Weg und nochmals: Zieht euer Ding durch!

Danke für das tolle Gespräch, Liliane. Wir wünschen dir und Art of Planer weiterhin viel Erfolg und viele unvergessliche Hochzeitsfeiern!

 

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Rechtliche Unterschiede zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft (Listen nicht abschließend)

In der Schweiz ist die eingetragene Partnerschaft seit dem Jahr 2007 im Partnerschaftsgesetz geregelt. Dies ist deutlich schlanker, als das Eherecht. Die Eingetragene Partnerschaft und die Hochzeit unterscheiden sich in folgenden Hauptpunkten:

  • Um eine Partnerschaft eintragen zu lassen, muss kein Verlöbnis und auch keine Ehevorbereitung erfolgen. Die Eintragung geschieht im Zivilstandsamt des Wohnsitzes. Heterosexuelle Hochzeitspaare können im Zivilstandsamt ihrer Wahl heiraten.
  • Eine kirchliche Trauung ist für homosexuelle Eheleute nicht möglich. Die evangelisch reformierte Kirche bietet jedoch die Möglichkeit einer kirchlichen Segnung an und freie Theologen können ebenfalls engagiert werden, um eine Hochzeitszeremonie mit Segnung abzuhalten.
  • Bei der Hochzeit gibt es von Gesetzeswegen eine Treuepflicht und Bestimmungen über die Haushaltsführung. Nicht so bei der eingetragenen Partnerschaft.
  • Rechtlich gesehen, sind die homosexuellen Paare den heterosexuellen fast überall gleichgestellt. Sei es im Erb-, Steuer-, Obligationenrecht oder auch in der beruflichen Vorsorge. Vermögensrechtlich ist für die eingetragene Partnerschaft die Gütertrennung vorgesehen, es gibt jedoch die Möglichkeit, vertraglich eine Art „Errungenschaftsbeteiligung“ wie bei den übrigen Eheleuten zu vereinbaren.
  • Es gibt für die eingetragenen Partner in der Schweiz keine Möglichkeit auf erleichterte Einbürgerung oder Adoption. Auch eine Stiefkindadoption ist nicht möglich. Der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin (auch zu Samenbanken) ist homosexuellen Paaren verwehrt. Ehepaaren stehen diese Möglichkeiten offen.

 

In Deutschland zeigt sich eine ähnliche Situation. Die eingetragene Partnerschaft ist seit dem Jahr 2001 möglich und wurde in den vergangenen Jahren dem Eherecht immer mehr gleichgestellt und Diskriminierungen wurden sukzessive abgebaut. Trotzdem gibt es noch Unterschiede zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe:

  • Die Partnerschaft wird auf dem Standesamt eingetragen und wird damit rechtlich anerkannt. Ein vorgängiges Verlöbnis kann erfolgen, es ist jedoch nicht die Voraussetzung für die Eintragung.
  • Eine kirchliche Trauung ist für homosexuelle Eheleute nicht möglich. Für eine Segnung können freie Theologen engagiert werden.
  • Im Vermögens-, Erb-, Steuer-, Obligationenrecht oder auch in der beruflichen Vorsorge sind die homosexuellen den heterosexuelle Paaren gleichgestellt.
  • Die gemeinsame Adoption und der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin ist homosexuellen Paaren nicht gestattet. Samenbanken machen sich allerdings nicht strafbar, wenn sie lesbischen Frauen Zugang gewähren. Die Stiefkindadoption ist in Deutschland erlaubt.

 

In Österreich ist die Eintragung der Partnerschaft seit dem Jahr 2010 möglich. Auch im österreichischen Partnerschaftsgesetz wird die eingetragene Partnerschaft der Ehe nicht geleichgestellt:

  • Die Partnerschaft wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingetragen und wird damit rechtlich anerkannt. Dabei kann gewählt werden, ob die Eintragung in den Räumlichkeiten der Behörden oder an einem Ort der Wahl erfolgen soll. Auch eine Zeremonie kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgehalten werden.
  • Eine kirchliche Trauung ist für homosexuelle Eheleute nicht möglich. Für eine Segnung können freie Theologen engagiert werden.
  • Bei der Hochzeit gibt es von Gesetzeswegen eine Treuepflicht und Bestimmungen über die Haushaltsführung. Nicht so bei der Eingetragenen Partnerschaft.
  • Wie auch in Deutschland und in der Schweiz sind homosexuellen Paare den heterosexuellen in Österreich fast überall rechtlich gleichgestellt. Sei es im Vermögens-, Erb-, Steuer-, Obligationenrecht oder auch in der beruflichen Vorsorge.
  • Die gemeinsame Adoption und der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin ist homosexuellen Paaren nicht gestattet. Lesbischen Frauen ist der Zugang zu Samenbanken allerdings ausdrücklich gewährt. Die Stiefkindadoption ist ebenfalls


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1 Comment

  1. 4. August 2015 at 10:07

    Danke @Barbara für diesen schönen Beitrag!

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